Hinweis zum Berechnungsjahr und den Mindestbeträgen
Sie bekommen die vollen Zulagen, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, bzw. der bezogenen Besoldung/der Bezüge des Vorjahres, höchstens jedoch den jährlichen Höchstbetrag, abzüglich des Zulagenanspruches als jährlichen Altersvorsorgebeitrag einzahlen.
Bei einem geringeren Beitrag erhalten Sie die Zulagen nur anteilig. Ein Sockelbetrag muss in jedem Fall aufgebracht werden.
Der Prozentsatz für die Einzahlungen entwickelt sich über die Jahre folgendermaßen:
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