Hinweis zum Berechnungsjahr und den Mindestbeträgen

Sie bekommen die vollen Zulagen, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, bzw. der bezogenen Besoldung/der Bezüge des Vorjahres, höchstens jedoch den jährlichen Höchstbetrag, abzüglich des Zulagenanspruches als jährlichen Altersvorsorgebeitrag einzahlen.
Bei einem geringeren Beitrag erhalten Sie die Zulagen nur anteilig. Ein Sockelbetrag muss in jedem Fall aufgebracht werden.

Der Prozentsatz für die Einzahlungen entwickelt sich über die Jahre folgendermaßen:

Jahr Höhe
2006/2007:3%
ab 2008: 4% (Höchstsatz)
 
Der jährliche Höchstbetrag beträgt für jeden originär Zulageberechtigten:
Jahr Höhe
2006/2007:1.575 €
ab 2008: 2.100 €
 
Im gleichen Rahmen erhöhen sich auch die staatlichen Zulagen:
Jahr Grundzulage
2006/2007:114 €
ab 2008: 154 €
 
Kinderzulage pro zulageberechtigtem Kind:
Jahr Zulage
2006/2007:138 €
ab 2008: 185 €
Für ab 2008 geborene Kinder:
Jahr Zulage
ab 2008: 300 €
Berufseinsteiger unter 25 Jahren:
Jahr Zulage
ab 2008: einmalig 200 €